Alle Preise werden grundsätzlich objektspezifisch im Vertrag vereinbart

1. Ein Kostenvoranschlag wird gesondert berechnet und kann bei Auftragsvergabe verrechnet werden
2. Es gelten die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen mir und meinen Auftraggebern (AG). Soweit im Folgenden
nichts anderes vereinbart wird, finden die geltenden deutschen Gesetze Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen
meiner Vertragspartner haben keinerlei Geltung. Aus dem Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen
kann keine Zustimmung meinerseits geschlossen werden.

2. Kostenvoranschlag

2.1. Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer.
Ein Kostenvoranschlag verpflichtet mich nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. 2. Angebot,
Auftrag und Preise.

2.2. Angebot, Auftrag und Preise.
Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird
nach dem Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine Erweiterung des Auftrages ist auch gültig, wenn
sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäß.

3. Lieferung und Leistung

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Die Heranziehung von Subunternehmern zur teilweisen oder auch
vollständigen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs
sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen.
Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht von mir zu vertreten sind, bin ich für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem AG zuzurechnen sind, bin ich unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 20 % der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen. Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne dass dies weder mir noch
dem AG zuzurechnen ist, bin ich nur berechtigt, den bisherigen Materialaufwand samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.

4. Gewährleistung

Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach
dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und versteckte Mängel innerhalb derselben Frist ab ihrem Auftreten jeweils qualifiziert
und schriftlich zu rügen, ansonsten erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Geringfügige Abweichungen berechtigen den AG nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Fall der Gewährleistung habe ich die Möglichkeit, den Mangel nach meiner Wahl entweder durch Nachbesserung oder Austausch zu beheben. Ein Anspruch des AG auf Wandlung
oder Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb desselben Zeitraumes, der
bereits zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen war, behoben werden kann.

5. Zahlungsbedingungen

Meine Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Schecks und Wechsel werden unter Berechnung
aller damit verbundenen Spesen nur bei gesonderter Vereinbarung entgegengenommen. Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Werden vereinbarte Zahlungsziele
überschritten, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der AG bei
Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich des Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenstehender Rechnungen - ob fällig
oder nicht - verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen
Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge bin ich zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder tatsächlich gewährten Stundung gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von 15,00 € als vereinbart.

6. Eigentumsvorbehalt

Ich behalten mir das Eigentumsrecht an sämtlichen erbrachten Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstiger Forderungen ausdrücklich vor.

7. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstandort

Der AG verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen